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Kinderferien(s)pass

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Ausbildungsförderung (BAFöG)

Beschreibung

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung als Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über das vollständige Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (Steuerbescheid,ggf. Bescheide über Arbeitslosengeld/-hilfe oder Krankengeld, Rentenbescheide)
  • Nachweise über bereits erzielte Berufsabschlüsse (Gesellenbrief) sowie über Zeiten der Erwerbstätigkeit, des Wehr- / Zivildienstes oder der Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Einkommen des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum und über die Höhe des Vermögens
  • Ausbildungsnachweise der Geschwister des Auszubildenden

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAFöG - )