Fundbüro
Beschreibung
Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände bis zu einem halben Jahr verwahrt.
Eine Übersicht der abgegebenen Fundsachen können Sie hier einsehen>>
Gebühren
Der Finder kann aber aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn verlangen.
Sollte der Fundgegenstand innerhalb der 6 Monate nicht abgeholt werden, so kann der Finder gegen Zahlung einer Gebühr die Herausgabe der Fundsache verlangen:
bei einem Wert von 26 € bis 150 €= 5 €
bei einem Wert von 151 € bis 500 €= 10 €
bei einem Wert von über 500 € = 15 €
je weitere angefangene 500 € = 15 €
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch:
vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.
Donnerstag:
von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.