Feuerwerksgenehmigung
Beschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen als Sylvester bedarf einer Genehmigung.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Je nach Größe des Feuerwerks sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr