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Schulentwicklungsplan

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Führerscheine

Beschreibung

Die Anträge für die erstmalige Ausstellung, Umschreibung oder Verlängerung des Führerscheines werden im Bürgerbüro entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Straßenverkehrsdienst des Kreises Höxter weitergeleitet. Die Verwaltungsgebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

Nähere Informationen: Kreis Höxter -Straßenverkehrsamt- Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Telefon: 05271-9651415

Benötigte Unterlagen / Gebühren

Benötigte Unterlagen für den Umtausch „alter Papierführerschein“ in Scheckkarte:
  • Biometrietaugliches Passfoto
  • Personalausweis
  • Bisheriger Führerschein
  • für Klasse T: Bescheinigung vom Landwirt, Beitragsrechnung der Berufsgenossenschaft
  • für die beschränkte Klasse CE nach dem 50.Lebensjahr: Ärztliches und Augenärztliches Gutachten
Gebühr: 25,30 (+ evtl. Ausnahmegenehmigung 5,10 )


Verlängerung Klasse C, CE,D, DE:
  • Biometrietaugliches Passfoto
  • Personalausweis
  • Bisheriger Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten (Ab dem 50. Lebensjahr)
  • Gutachten eines Arbeits- / Betriebsmedizieners über die gesundheitliche Eignung (D, DE)
  • Fahreignungsgutachten / Reaktionstest (D, DE) (Ab dem 50. Lebensjahr)
Zum Eintrag des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) für Berufskraftfahrer sind mindestens fünf originale Teilnahmebescheinigungen zur Berufskraftfahrerqualifikation einzureichen. Die Bescheinigungen werden später entwertet zurückgegeben.

Gebühr: 43,90 (+ evtl. Schlüsselzahl 95: 28,60 ) (+evtl. Ausnahmegenehmigung 5,10 )


Führerscheinverlust:
  • Biometrietaugliches Passfoto
  • Personalausweis
Gebühr: 35,60

Neuausfertigung Führerschein z.B. wegen Namensänderung, Heirat, Unlesbarkeit des alten Führerscheins etc.
  • Biometrietaugliches Lichtbild
  • Personalausweis
  • Bisheriger Führerschein (auch defekte Papiere)
  • Nachweis über Änderungen (Namen, Streichung Brille, etc.)

Gebühr: 25,30 (+ evtl. 5,10 Ausnahmegenehmigung)

Ausnahme: Für Führerscheine, die ab dem 15.07.2019 ausgestellt wurden, beträgt die Gebühr 10,00 €

Rechtsgrundlage:

Fahrerlaubnisverordnung

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.