Anliegerbeiträge
Beschreibung
Anliegerbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als "Anlieger" für den sich aus der Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Einrichtung oder für den durch eine öffentliche Straße gegebenen ständigen Vorteil erhoben.
Es wird insbesondere unterschieden zwischen
Es wird insbesondere unterschieden zwischen
- Erschließungsbeiträgen (nach dem Baugesetzbuch)
- Straßenbaubeiträgen (nach dem Kommunalabgabengesetz -KAG-)
- Abwasser- (Kanal-) Beiträgen (nach dem KAG).
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr