Fundbüro
Beschreibung
Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände bis zu einem halben Jahr verwahrt.
Eine Übersicht der abgegebenen Fundsachen können Sie hier einsehen>>
Gebühren
Der Finder kann aber aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn verlangen.
Sollte der Fundgegenstand innerhalb der 6 Monate nicht abgeholt werden, so kann der Finder gegen Zahlung einer Gebühr die Herausgabe der Fundsache verlangen:
bei einem Wert von 26 € bis 150 €= 5 €
bei einem Wert von 151 € bis 500 €= 10 €
bei einem Wert von über 500 € = 15 €
je weitere angefangene 500 € = 15 €
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr