Briefwahlbeantragung jetzt möglich
Wer möchte, kann seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl schon jetzt abgeben – per Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung beinhaltet auf der Rückseite des Anschreibens einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines. Der Antrag kann ausgefüllt an die Stadt Steinheim gesendet werden. Die Wahlbenachrichtigung befindet sich derzeit noch im Druck, sollte aber in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Die Unterlagen können aber ab dem 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Steinheim abgeholt werden, auch hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig. In diesem Fall können Sie auch alternativ die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Die Stadt Steinheim versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Bitte beachten Sie: Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden erst im Laufe der 1. Februarwoche (bis 7.2.2025) geliefert. Vorher ist eine Briefwahl im Bürgerbüro nicht möglich. Auch der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel geliefert wurden.
Alle gestellten Anträge werden unverzüglich bearbeitet und soweit für den Versand vorbereitet, dass nur noch der Stimmzettel beigefügt werden muss. Dieses ermöglicht einen schnellstmöglichen Versand der Briefwahlunterlagen. Die Verzögerung bei der Lieferung der Stimmzettel ist auf eine gesetzliche Kürzung der Frist (die Frist berechnet sich immer vom Wahltermin aus) für die Einreichung von Wahlvorschlägen zurückzuführen. Die Stadt Steinheim hat hierauf keinen Einfluss.
Achtung: Wichtige Änderung: Bei der Bundestagswahl kann nur noch bis Freitag, 21.02.2025 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Bisher war dieses bis freitags 18:00 Uhr möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (unterschriebener Wahlschein und Stimmzettel im Umschlag) müssen bis Sonntag, dem 23. Februar 2025 wieder zurück im Rathaus der Stadt Steinheim sein, damit sie mit ausgezählt werden können. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Den Wahlbrief sollten Sie in Deutschland aber spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden. In jedem Fall tragen Sie selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.