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Amtsblatt der Stadt Steinheim

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Anliegen A-Z: Ablösung von Einstellplätzen

Beschreibung

Festsetzung eines Geldbetrages bei der Ablösung von Stellplätzen.

Falls die geforderten Stellplätze nach Bau-Ordnung nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, kann die Stellplatz-Pflicht bei der Stadt abgelöst werden.


Benötigte Unterlagen

formloser Antrag beim Bauamt der Stadt

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 51 (5) BauO NW , Satzung der Stadt Steinheim über die Festsetzung des Geldbetrages und der Gebietszonen bei der Ablösung von Stellplätzen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner

FB-Leiter Planen+Bauen Friedhelm Borgmeier
E-Mail: f.borgmeier(at)steinheim.de
Telefon: 0 52 33 / 21-170
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