Anliegen A-Z: Ablösung von Einstellplätzen
Beschreibung
Festsetzung eines Geldbetrages bei der Ablösung von Stellplätzen.
Falls die geforderten Stellplätze nach Bau-Ordnung nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, kann die Stellplatz-Pflicht bei der Stadt abgelöst werden.
Benötigte Unterlagen
formloser Antrag beim Bauamt der Stadt
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 51 (5) BauO NW , Satzung der Stadt Steinheim über die Festsetzung des Geldbetrages und der Gebietszonen bei der Ablösung von Stellplätzen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
FB-Leiter Planen+Bauen
Friedhelm Borgmeier
E-Mail: f.borgmeier(at)steinheim.de
Telefon: 0 52 33 / 21-170
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