Anliegen A-Z: Anforderung von Personenstandsurkunden
Beschreibung
Geburts- und Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden (auch internationale) können sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Einträge eines Standesamtes am Ende jeden Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
ABSCHRIFT AUS DEM FAMILIENBUCH:
Sollten sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern oder Ihrer eigenen aufgelösten Ehe zum Zwecke einer Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch wie folgt:
- a) Besteht die Ehe Ihrer Eltern, so finden sie das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bereich Ihre Eltern ihre Hauptwohnung haben.
- b) Wurde die Ehe aufgrund des Todes eines Ehepartners aufgelöst, so befindet sich das Buch in dem Standesamt, in dessen Bereich der überlebende Ehepartner seine Hauptwohnung hat.
- c) Ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst worden, so geben sich aufgrund einer Gesetzesänderung am 01.07.1998 zwei Möglichkeiten, bei welchem Standesamt sie das gewünschte Buch finden:
- Nach "alten" Recht verblieb das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen Scheidung hatte. (Wenn Scheidung vor dem 01.07.1998)
- Nach "neuen" Recht verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten. (wenn Scheidung nach dem 01.07.1998)
Aber!!!!
Auf Grund einer Gesetzesänderung zum 24.02.2007 ist in Zukunft für die Fortführung des Familienbuches das Standesamt zuständig, das den Heiratseintrag für die Ehe führt (Standesamt des Heiratsortes).
Die Standesämter werden bis zum 31.12.2008 ihre z.Zt. geführten Familienbücher überprüfen und entsprechend der Neuregelung versenden.
Ist die Eheschließung nicht bei einem deutschen Standesamt erfolgt und wurde ein Familienbuch auf Antrag angelegt, verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt wo es am 24.02.2007 geführt wurde.
Eine (fern-) mündliche Anfrage beim Standesamt ist zur Klärung des aktuellen Führungsortes des Familienbuches hilfreich.
- BEGLAUBIGUNG VON URKUNDEN
Kopien von deutschen Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht beglaubigt werden (Ausnahme: wenn diese Urkunde in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausgestellten wurden.)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Neues Personenstandsgesetz ab 01.01.2009 Am 01.01.2009 ist das neue Personenstandsgesetz bundesweit in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet wesentliche Änderungen bezüglich der Berurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen.
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Anke Rüsenberg
E-Mail: a.ruesenberg(at)steinheim.de
Telefon: 0 52 33 / 21-152
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