
Seit 1319 war die Pfarrei Steinheim dem Kloster Marienmünster angeschlossen. Das Kloster stellte in der Stadt die Pfarrer, war aber nicht für den Unterhalt der Gebäude verantwortlich. Als bei der Generalfeuersbrunst 1729 auch das Pfarrhaus abbrannte, ließ der Abt es, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur um den verarmten Steinheimern zu helfen, auf Kosten des Klosters wieder aufbauen.
Im Gegensatz zum in Steinheim üblichen Ackerbürgerhaus in Geschossbauweise wurde das Pfarrhaus als freistehendes Bauernhaus in Stockwerkbauweise errichtet. Während bei ersterem die Ständerbalken unten auf dem Fundament stehen und "durchschießend" oben das Dach tragen, ist hier jedes Stockwerk in sich abgebunden. Das ermöglicht im Inneren höhere Räume und macht die Höhe des Gebäudes von der Balkenlänge unabhängig.
Die in den Dörfern übliche Grundaufteilung - vorn das Vieh und die Vorräte (Grandwegseite), im hinteren Teil die Wohnung (Kirchplatz) - entsprach 1729 in idealer Weise den wirtschaftlichen Bedürfnissen eines Pfarrhaushalts.