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Amtsblatt der Stadt Steinheim

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Personalausweise, Kinderreisepässe

und Reisepässe rechtzeitig beantragen

  

Bitte prüfen Sie bei Ihren Urlaubsplanungen, ob Ihre Ausweise

und Reisepässe (www.epass.de) noch gültig sind. Viele Länder fordern u. a.

eine Mindestgültigkeit von bis zu 6 Monaten.

 

Die genauen Einreisebestimmungen können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

(www.auswaertiges-amt.de) oder bei den Konsulaten des gewünschten Reiselandes erfragen.

 

Die Wartezeiten für Neuausstellungen bei der Bundesdruckerei in Berlin liegen z. Zt. bei ca. 3 Wochen.

 

Neuer Personalausweis

- ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht

Benötigt werden:

- alter Personalausweis/Reisepass

- bisheriger Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

- bei Personen unter 16 Jahren Einverständiniserklärung der Sorgeberechtigten

   Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigen

 

Gebühren:

- Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)                                                22,80 €  

- Antragsteller über 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)                                               28,80 €  

- Erstmaliges Ein/Ausschalten der Onlinefunktion oder Änderung der PIN             Gebührenfrei

- Nachträgliches Ein/Ausschalten der Onlinefunktion oder Änderungen der PIN       6,00 €

- Ändern der Anschrift bei Umzügen                                                                        Gebührenfrei

- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust                                                   Gebührenfrei

- Entsperren der Online-Ausweisfunktion                                                                  6,00 €

 

 

Vorläufiger Personalausweis

- ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht

Benötigt werden:

- alter Personalausweis/Reisepass

- bisheriger Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

-  Bei Personen unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten   

   Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Gebühr:     10,00 €

 

Reisepass

 Benötigt werden:

- alter Reisepass oder Personalausweis

- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

-  Bei Personen unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten   

   Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

 

Gebühr:

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren Der Pass wird für 6 Jahre ausgestellt.

59,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Der Pass wird für 10 Jahre ausgestellt.

- zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass (innerhalb von 2 Arbeitstagen   ohne  Feiertage oder Wochenende)

- zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seitenpass

 

Expressreisepass

+ 32,00 € (innerhalb von 2 Arbeitstagen - ohne Feiertage oder Wochenende - ab 12.00 Uhr werktags)

 

Kinder - Passeintragung

Es besteht nicht mehr die Möglichkeit, die Kinder in den jeweiligen Pass der Erziehungsberechtigten einzutragen.

 

Kinderausweis

Anstelle von Kinderausweisen werden nur noch Kinderreisepässe ausgestellt.

Sie haben noch einen Kinderausweis? Eine Verlängerung kann nicht mehr vorgenommen werden.

 

Kinderreisepass

- eigenhändige Unterschrift erforderlich (Kinder ab 10 Jahren)

Benötigt werden:

- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie

   Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis

   bei nur einem Sorgeberechtigten;

- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild

- 13,00 Euro

 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

montags bis mittwochs von      7.30 - 16.00 Uhr

donnerstags von                        7.30 - 18.00 Uhr

freitags von                               7.30 -  12.45 Uhr

             

Bürgerbüro, Eingang A (Kirchplatz)

Sie erreichen uns unter der Tel. Nr. 0 52 33/21-157 oder -158

 

(Stand:November 2010)