(Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm)
Grundstückseigentümer müssen nach § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.
Neu errichtete Hausanschlüsse müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.
Sachkundige für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Landeswassergesetz (LWG) in NRW
Die Anforderungen, die an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu stellen sind, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) mit seinem Runderlass vom 31.03.2009 (Aktenzeichen IV-7-031 002 0407) erläutert.
Die Registrierung der Sachkundigen führen für ihre jeweiligen Mitglieder durch:
Sie tragen die Sachkundigen in Listen ein, die in einer landesweiten Liste zusammengeführt werden. Damit die betroffenen Grundstückseigentümer und die Kommunen einen schnellen Zugriff zu dieser landesweiten Liste der Sachkundigen nach § 61a LWG haben, stellt das LANUV diese Liste hier auf seiner Webseite für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Liste ist mit den entsprechenden Detailangaben und Suchfunktionen versehen.
Schulungsveranstaltungen /-veranstalter zur Erlangung der Sachkunde für Dichtheitsprüfungen gem. Runderlass vom 31.03.2009
Die Sachkundigen müssen durch Teilnahme an einer Schulung die Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen nachweisen, insbesondere die Kenntnisse von Gesetzen, Regelwerken mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik in gültiger Fassung und deren sachgerechte Anwendung. Die Schulung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen, in der der Sachkundige seine Qualifikation nachweist. Die Schulungsinstitution besitzt die praxisgerechten Kenntnisse und Erfahrungen über qualifizierte Prüf-, Untersuchungs- und Sanierungsverfahren durch entsprechendes Personal.
Rechtsvorschriften