Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW stellt ab sofort auf seiner Homepage einen Wohngeldproberechner für den Bürger zur Verfügung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonym mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Sollte sich bei Ihrer Proberechnung ein Wohngeldanspruch ergeben, können Sie Ihren Antrag bei der
Stadt Steinheim -Bürgerservice-
(Rathaus-Anbau)
Kirchplatz, Eingang D
Erdgeschoss, Zi. 52 oder 54
einreichen.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren, notwendigen Unterlagen usw. erhalten Sie auch hier unter:
-Bürgerservice -Rat und Verwaltung -Dienstleistungen der Stadtverwaltung -W -Wohngeld.