In Silber (Weiß) eine rote Stadtmauer mit goldenem (gelben) Tor,
bekrönt von drei runden Zinnentürmen, deren mittlerer doppelt gezinnt ist.

Zur Führung des Stadtwappens ist grundsätzlich nur die Stadt Steinheim befugt.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist genehmigungspflichtig.
Gem. § 14 Gemeindeordnung NW kann die Gemeinde anderen die Befugnis erteilen,
das Gemeindewappen für private Zwecke zu verwenden, wenn die Gewähr besteht,
dass die Verwendung nicht unangemessen bzw. missbräuchlich erfolgt.
Zuständig für die Genehmigung ist der Hauptausschuss der Stadt Steinheim.
Anträge (nur schriftlich) und Fragen können an die
Stadt Steinheim, Zentrale Dienste gerichtet werden.
Grün-weiß längsgestreift mit dem Stadtwappen oberhalb der Mitte
Grün-weiß längsgestreift mit dem zur Stange verschobenen Stadtwappen